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5 O 100/20•Landgericht Bielefeld, 2022-09-19, 5 O 100/20
5 O 100/20Kantonsgericht19.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-19
Aktenzeichen: 5 O 100/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0919.5O100.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
1. Die Vergütung des Sachverständigen Dr.-Ing. S. wird gem. der Kostenrechnung vom 12.08.2022 auf insgesamt 2.571,65 Euro brutto festgesetzt.
2. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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