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3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22•Landgericht Bielefeld, 2022-09-30, 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22
3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22Kantonsgericht30.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-30
Aktenzeichen: 3 KLs - 336 Js 678/22 - 28/22
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0930.3KLS336JS678.22.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkamme
Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Es wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 165.876,10 € angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 1 Abs. 1, 3, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 27, 53, 73c StGB.
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