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9 O 253/21•Landgericht Bielefeld, 2022-10-11, 9 O 253/21
9 O 253/21Kantonsgericht11.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-11
Aktenzeichen: 9 O 253/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:1011.9O253.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.251,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2021 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Audi Q3, 2.0 TDI, FIN: XXX, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorstehend näher bezeichneten PKW in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.497,39 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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