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9 O 187/23•Landgericht Bielefeld, 2024-06-18, 9 O 187/23
9 O 187/23Kantonsgericht18.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-18
Aktenzeichen: 9 O 187/23
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2024:0618.9O187.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin jedweden Schaden zu ersetzen, der dieser daraus entstanden ist sowie noch entstehen wird, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ihrer Verpflichtung zum Abbau und zur Entfernung der auf der Dachfläche des Gebäudes S.-straße, N01 O. - Gemarkung O. - vormals befindlichen Funkantenneneinrichtung nebst Nebenanlagen erst zum 28.02.2023 anstatt zum 31.01.2021 nachgekommen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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