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8 O 338/24•Landgericht Bielefeld, 2024-12-10, 8 O 338/24
8 O 338/24Kantonsgericht10.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-10
Aktenzeichen: 8 O 338/24
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2024:1210.8O338.24.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Das Landgericht Bielefeld ist für den Antrag der Antragstellerin vom 25.11.2024 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Verwaltungsgericht Minden verwiesen.
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