Landgericht Bonn, 1977-03-08, 1 O 448/76

1 O 448/76Kantonsgericht08.03.1977

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 448/76 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1977-03-08

Aktenzeichen: 1 O 448/76

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1977:0308.1O448.76.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil # U ##/## OLG L vom ##.##.#### ist unzulässig.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, den Beklagten 199, 09 DM zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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