Landgericht Bonn, 1978-07-07, 11 0 63/78

11 0 63/78Kantonsgericht07.07.1978

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 0 63/78 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1978-07-07

Aktenzeichen: 11 0 63/78

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1978:0707.11.0.63.78.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.600,-- DM abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in der / selben Höhe leistet.

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