12 O 154/81•Landgericht Bonn, 1982-04-21, 12 O 154/81
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 O 154/81 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1982-04-21
Aktenzeichen: 12 O 154/81
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1982:0421.12O154.81.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 7.0ktober 1981 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von DM 12.500.-- vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.
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