Landgericht Bonn, 1982-04-21, 12 O 154/81

12 O 154/81Kantonsgericht21.04.1982

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 154/81 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 1982-04-21

Aktenzeichen: 12 O 154/81

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1982:0421.12O154.81.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 7.0ktober 1981 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von DM 12.500.-- vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.

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