5 T 109/84•Landgericht Bonn, 1984-09-12, 5 T 109/84
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 109/84 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1984-09-12
Aktenzeichen: 5 T 109/84
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1984:0912.5T109.84.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Ferienzivilkammer des Landgerichts
Tenor
1.) Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller
zu tragen, der der Antragsgegnerin auch eventuelle außergerichtliche Kosten zu ersetzen hat.
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