5 T 195/84•Landgericht Bonn, 1984-10-19, 5 T 195/84
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 195/84 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1984-10-19
Aktenzeichen: 5 T 195/84
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1984:1019.5T195.84.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn - Nachlassgericht - vom 19.10.1984 - 35 VI 197/84 E - wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, unter Zurückstellung seiner in dem aufgeführten Beschluss geäußerten Bedenken über den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung eines gemeinschaftlichen gegenständlich beschränkten Erbteiles nach Maßgabe der nach- folgenden Gründe neu zu entscheiden.
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