Landgericht Bonn, 1984-10-23, 5 T 158/84

5 T 158/84Kantonsgericht23.10.1984

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 T 158/84 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1984-10-23

Aktenzeichen: 5 T 158/84

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1984:1023.5T158.84.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 05.09.1984 - 37 XVI 18/84 - wird aufgehoben.

Die Sache wird zur weiteren Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Für den Fall, dass das Amtsgericht die Annahme als Kind ausspricht, wird das Amtsgericht angewiesen, mit dem Ausspruch der Annahme dem neuen Familiennamen des Anzunehmenden dessen bisherigen Familiennamen hinzuzufügen.

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