Landgericht Bonn, 1984-11-29, 5 T 148/84

5 T 148/84Kantonsgericht29.11.1984

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 T 148/84 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1984-11-29

Aktenzeichen: 5 T 148/84

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1984:1129.5T148.84.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag der Antragstellerin, dem Antragsgegner aufzugeben, den Unterhalt durch Zahlung einer Geldrente zu erbringen, wird abgelehnt.

Eine Erstattung von Kosten findet nicht statt.

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