5 T 148/84•Landgericht Bonn, 1984-11-29, 5 T 148/84
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 148/84 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1984-11-29
Aktenzeichen: 5 T 148/84
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1984:1129.5T148.84.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin, dem Antragsgegner aufzugeben, den Unterhalt durch Zahlung einer Geldrente zu erbringen, wird abgelehnt.
Eine Erstattung von Kosten findet nicht statt.
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