Landgericht Bonn, 1987-06-23, 7 O 242/87

7 O 242/87Kantonsgericht23.06.1987

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 242/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1987-06-23

Aktenzeichen: 7 O 242/87

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1987:0623.7O242.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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