7 O 242/87•Landgericht Bonn, 1987-06-23, 7 O 242/87
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 7 O 242/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-06-23
Aktenzeichen: 7 O 242/87
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1987:0623.7O242.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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