Landgericht Bonn, 1988-05-16, 10 O 568/87

10 O 568/87Kantonsgericht16.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 568/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-05-16

Aktenzeichen: 10 O 568/87

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1988:0516.10O568.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von DM 800,-- abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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