4 S 157/88•Landgericht Bonn, 1989-02-17, 4 S 157/88
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 S 157/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-02-17
Aktenzeichen: 4 S 157/88
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1989:0217.4S157.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 02.08.1988 – 21 C 305/87- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.700,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7.7.1987 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) tragen der Kläger 55 % und der Beklagte 45 %.
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