6 S 102/89•Landgericht Bonn, 1989-06-12, 6 S 102/89
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 102/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1989-06-12
Aktenzeichen: 6 S 102/89
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1989:0612.6S102.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 10.01.1989 – 7 C 457/88 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.823,94 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Juli 1988 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 36 % die Klägerin und zu 64 % der Beklagte.
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