Landgericht Bonn, 1991-03-01, 3 O 418/90

3 O 418/90Kantonsgericht01.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 418/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-03-01

Aktenzeichen: 3 O 418/90

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1991:0301.3O418.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 2.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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