3 O 501/90•Landgericht Bonn, 1991-05-17, 3 O 501/90
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 501/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1991-05-17
Aktenzeichen: 3 O 501/90
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1991:0517.3O501.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte wird durch Versäumnisurteil verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 50.664,59 DM nebst 4 % Zinsen aus 30.000,-- DM seit dem 14.12.1990 und aus 20.664,59 DM seit dem 27. Februar 1991 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 81 % und
durch Versäumnisurteil dem Beklagten zu 19 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen. Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200,-- DM.
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