Landgericht Bonn, 1991-05-17, 3 O 501/90

3 O 501/90Kantonsgericht17.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 501/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-05-17

Aktenzeichen: 3 O 501/90

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1991:0517.3O501.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird durch Versäumnisurteil verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 50.664,59 DM nebst 4 % Zinsen aus 30.000,-- DM seit dem 14.12.1990 und aus 20.664,59 DM seit dem 27. Februar 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu 81 % und

durch Versäumnisurteil dem Beklagten zu 19 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen. Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200,-- DM.

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