Landgericht Bonn, 1991-09-11, 3 O 131/91

3 O 131/91Kantonsgericht11.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 131/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-09-11

Aktenzeichen: 3 O 131/91

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1991:0911.3O131.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 31.5.1991 wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Von den bis zum 31.5.1991 entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 10 % und der Beklagte 90 %, die danach entstandenen Kosten trägt in vollem Umfange der Beklagte.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100, -- DM und für den Beklagten gegen eine solche in Höhe von 30,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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