24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91•Landgericht Bonn, 1992-02-20, 24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91
Landgericht Bonn, 1992-02-20, 24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91
24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91Kantonsgericht20.02.1992
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-20
Aktenzeichen: 24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1992:0220.24S90JS542.90.9.9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Es sind schuldig:
Der Angeklagte B2 des Mordes,
der Angeklagte T8 der Freiheitsberaubung mit Todesfolge.
Es werden verurteilt:
Der Angeklagte B2 zu
lebenslanger Freiheitsstrafe,
der Angeklagte T8 zu einer Freiheitsstrafe von
sieben Jahren.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
- §§ 211. 239 Abs.1,3 StGB -
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