Landgericht Bonn, 1992-02-20, 24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91

24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91Kantonsgericht20.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-02-20

Aktenzeichen: 24 S - 90 Js 542/90 - 9 /91

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1992:0220.24S90JS542.90.9.9.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Es sind schuldig:

Der Angeklagte B2 des Mordes,

der Angeklagte T8 der Freiheitsberaubung mit Todesfolge.

Es werden verurteilt:

Der Angeklagte B2 zu

lebenslanger Freiheitsstrafe,

der Angeklagte T8 zu einer Freiheitsstrafe von

sieben Jahren.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

  • §§ 211. 239 Abs.1,3 StGB -

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.