Landgericht Bonn, 1992-07-08, 1 O 1/92

1 O 1/92Kantonsgericht08.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 1/92 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 1992-07-08

Aktenzeichen: 1 O 1/92

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1992:0708.1O1.92.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 2.500,-- nebst 4 % Zinsen seit dem 03.02.1992 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit nicht bereits durch Teil-Anerkenntnisurteil über sie entschieden worden ist.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 3/4, die Beklagte 1/4 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 3.300,--. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 1.720,-- abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft einer öffentlichen Sparkasse oder deutschen Großbank erbracht werden.

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