18 O 118/88•Landgericht Bonn, 1992-10-08, 18 O 118/88
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 118/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-10-08
Aktenzeichen: 18 O 118/88
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1992:1008.18O118.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - soweit hierüber nicht bereits durch das am 27. März 1991 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Köln - 2 U· 217/88 - entschieden worden ist - werden den Klägern auferlegt. ( *1)
Das Urteil ist - wegen der Kosten - gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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