13 O 180/94•Landgericht Bonn, 1995-03-02, 13 O 180/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 180/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-03-02
Aktenzeichen: 13 O 180/94
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1995:0302.13O180.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.299,65 DM nebst 4% Zinsen aus 7.250 DM vom 14. Juli 1993 bis 20. September 1993 und aus 1.250 DM vom 21. September bis 3. November 1993 sowie 11,23% Zinsen aus 2.699,65 DM vom 4. November 1993 bis 26. Mai 1994 und aus 699,65 DM seit dem 27. Mai 1994 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 9/10, den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 1/10 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,
für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 3.400 DM. Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 1.559 DM abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Der Kläger kann Sicherheit auch durch Bürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Bank leisten
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