37 Qs 10/95•Landgericht Bonn, 1995-06-02, 37 Qs 10/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 37 Qs 10/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-06-02
Aktenzeichen: 37 Qs 10/95
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1995:0602.37QS10.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Der die Beschwerdeführerin betreffende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Bonn vom 17.1.1995 wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse.
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