Landgericht Bonn, 1995-06-02, 37 Qs 10/95

37 Qs 10/95Kantonsgericht02.06.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 37 Qs 10/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-06-02

Aktenzeichen: 37 Qs 10/95

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1995:0602.37QS10.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Der die Beschwerdeführerin betreffende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Bonn vom 17.1.1995 wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Staatskasse.

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