Landgericht Bonn, 1995-10-05, 12 O 159/95

12 O 159/95Kantonsgericht05.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 159/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-05

Aktenzeichen: 12 O 159/95

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1995:1005.12O159.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die einstweilige Verfügung des Kammervorsitzenden vom 28. August 1995 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß die Betriebsaufzeichnungen nach § 15 LuftBO (sogenannte Lebenslaufakte) zu dem Flugzeug D-$&&& an den zuständigen Gerichtsvollzieher als Sequester herauszugeben sind.

Die weitergehende einstweilige Verfügung vom 28. August 1995 wird aufgehoben unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

3 .

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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