12 O 159/95•Landgericht Bonn, 1995-10-05, 12 O 159/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 O 159/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-10-05
Aktenzeichen: 12 O 159/95
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1995:1005.12O159.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Kammervorsitzenden vom 28. August 1995 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß die Betriebsaufzeichnungen nach § 15 LuftBO (sogenannte Lebenslaufakte) zu dem Flugzeug D-$&&& an den zuständigen Gerichtsvollzieher als Sequester herauszugeben sind.
Die weitergehende einstweilige Verfügung vom 28. August 1995 wird aufgehoben unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
3 .
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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