Landgericht Bonn, 1995-10-09, 31 Qs 118/95

31 Qs 118/95Kantonsgericht09.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 31 Qs 118/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-10-09

Aktenzeichen: 31 Qs 118/95

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1995:1009.31QS118.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

Die Vorsitzende des Schöffengerichts des Amtsgerichts F wird unter Aufhebung der Verfügung vom 29. August 1995 verpflichtet, dem Verteidiger des Beschwerdeführers Einsicht in die Beweisstücke Lichtbildmappe und Videoband durch Überlassung von Kopien in seine Kanzleiräume zu gewähren.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.