31 Qs 118/95•Landgericht Bonn, 1995-10-09, 31 Qs 118/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 31 Qs 118/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-10-09
Aktenzeichen: 31 Qs 118/95
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1995:1009.31QS118.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Die Vorsitzende des Schöffengerichts des Amtsgerichts F wird unter Aufhebung der Verfügung vom 29. August 1995 verpflichtet, dem Verteidiger des Beschwerdeführers Einsicht in die Beweisstücke Lichtbildmappe und Videoband durch Überlassung von Kopien in seine Kanzleiräume zu gewähren.
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