Landgericht Bonn, 1996-01-05, 16 0 96/95

16 0 96/95Kantonsgericht05.01.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 16 0 96/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-01-05

Aktenzeichen: 16 0 96/95

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1996:0105.16.0.96.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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