9 O 389/95•Landgericht Bonn, 1996-03-18, 9 O 389/95
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 9 O 389/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-18
Aktenzeichen: 9 O 389/95
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1996:0318.9O389.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird gestattet, die erforderliche Si cherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen und schriftlichen Bürgschaft einer deutschen Bank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutes zu erbringen.
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