Landgericht Bonn, 1999-02-17, 9 O 432/98

9 O 432/98Kantonsgericht17.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 432/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-17

Aktenzeichen: 9 O 432/98

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1999:0217.9O432.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,00 DM, die auch selbstschuldnerisch, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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