Landgericht Bonn, 1999-04-20, 11 T 5/99

11 T 5/99Kantonsgericht20.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 T 5/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-20

Aktenzeichen: 11 T 5/99

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1999:0420.11T5.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Verfügung vom o4. März 1999 wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag auf Neueintragung der betroffenen Gesellschaft nicht aus den Gründen der Verfügung zurückzuweisen.

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