11 T 5/99•Landgericht Bonn, 1999-04-20, 11 T 5/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 T 5/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-20
Aktenzeichen: 11 T 5/99
ECLI: ECLI:DE:LGBN:1999:0420.11T5.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Verfügung vom o4. März 1999 wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag auf Neueintragung der betroffenen Gesellschaft nicht aus den Gründen der Verfügung zurückzuweisen.
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