Landgericht Bonn, 1999-11-16, 10 O 457/99

10 O 457/99Kantonsgericht16.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 457/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-16

Aktenzeichen: 10 O 457/99

ECLI: ECLI:DE:LGBN:1999:1116.10O457.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt, die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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