Landgericht Bonn, 2000-02-16, 1 O 483/99

1 O 483/99Kantonsgericht16.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 483/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-16

Aktenzeichen: 1 O 483/99

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2000:0216.1O483.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.000,- abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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