Landgericht Bonn, 2001-01-30, 18 O 111/01

18 O 111/01Kantonsgericht30.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 111/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-30

Aktenzeichen: 18 O 111/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2001:0130.18O111.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 271.074,94 DM zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG, aber nicht mehr als 8,42 % Zinsen seit dem 25.02.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 325.000,00 DM und für die Streithelferin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann jeweils durch Vorlage einer unbedingten und unbefristeten Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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