Landgericht Bonn, 2001-03-27, Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00

Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00Kantonsgericht27.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-27

Aktenzeichen: Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2001:0327.KS92JS708.00.24S1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgericht

Tenor

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Mordes, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchten Totschlages, Geiselnahme, Nötigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Seine Schuld wiegt besonders schwer.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenkläger sowie seine eigenen Auslagen.

  • §§ 113 Abs. 1 und 2, 211, 212, 223, 224 Abs. 1 Ziffer 2 und 5, 239b, 240; 22, 23, 52, 53, 57a Abs. 1 Ziffer 2 StGB-

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