Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00•Landgericht Bonn, 2001-03-27, Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00
Landgericht Bonn, 2001-03-27, Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00
Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00Kantonsgericht27.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-27
Aktenzeichen: Ks 92 Js 708/00 - 24 S 13/00
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2001:0327.KS92JS708.00.24S1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgericht
Tenor
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Mordes, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchten Totschlages, Geiselnahme, Nötigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Seine Schuld wiegt besonders schwer.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen der Nebenkläger sowie seine eigenen Auslagen.
- §§ 113 Abs. 1 und 2, 211, 212, 223, 224 Abs. 1 Ziffer 2 und 5, 239b, 240; 22, 23, 52, 53, 57a Abs. 1 Ziffer 2 StGB-
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