Landgericht Bonn, 2001-05-15, 11 O 181/00

11 O 181/00Kantonsgericht15.05.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 181/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-15

Aktenzeichen: 11 O 181/00

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2001:0515.11O181.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Normen: §§ 823 II, 31 BGB i. v. m. §§ 288 II , 331 HGB, §§ 91, 93, 400 AktG

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithilfe tragen die Kläger.

  3. Das Urteil ist für die Beklagte sowie für die Streithelfer gegen Sicherheitsleistung in Höhe von je 7.000,- DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch (in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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