Landgericht Bonn, 2002-04-17, 1 O 370/01

1 O 370/01Kantonsgericht17.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 370/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-17

Aktenzeichen: 1 O 370/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0417.1O370.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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