22 B 10/01•Landgericht Bonn, 2002-07-04, 22 B 10/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 B 10/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-04
Aktenzeichen: 22 B 10/01
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0704.22B10.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist der Vorteilsannahme in 39 Fällen schuldig. Er wird deshalb zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 500 EUR verurteilt.Ihm wird gestattet, diese Strafe binnen sechs Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. - §§ 331 Abs. 1 a.F. und n.F., 42, 53 StGB -.
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