Landgericht Bonn, 2002-07-04, 22 B 10/01

22 B 10/01Kantonsgericht04.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 B 10/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-04

Aktenzeichen: 22 B 10/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0704.22B10.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist der Vorteilsannahme in 39 Fällen schuldig. Er wird deshalb zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 500 EUR verurteilt.Ihm wird gestattet, diese Strafe binnen sechs Monaten ab Rechtskraft des Urteils zu zahlen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. - §§ 331 Abs. 1 a.F. und n.F., 42, 53 StGB -.

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