54 StVK 44/02•Landgericht Bonn, 2002-07-10, 54 StVK 44/02
Landgericht Bonn, 2002-07-10, 54 StVK 44/02
54 StVK 44/02Kantonsgericht10.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 54 StVK 44/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-10
Aktenzeichen: 54 StVK 44/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0710.54STVK44.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Die von der Staatsanwaltschaft C mit Schreiben vom 03.04.2002 bestätigte Vollstreckungsreihenfolge in den hier zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren wird dahingehend abgeändert, dass die von dem Verurteilten in der Zeit vom 03.01.2002 bis zum 05.03.2002 erlittene Freiheitsentziehung in dem Verfahren Staatsanwaltschaft C Az. 70 Js ... auf die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts A vom 13.12.1995 (Az.: 22 B ... LG A = 70 Js ... StA C) anzurechnen ist.
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