Landgericht Bonn, 2002-07-18, 6 S 93/02

6 S 93/02Kantonsgericht18.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 93/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-18

Aktenzeichen: 6 S 93/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0718.6S93.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.02.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen - 4 C 209/01 - abgeändert und festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger ein Rückforderungsanspruch wegen ihrer Ersatzleistung aus dem Unfallereignis vom 1.07.2000 zu Kaskoschaden-Nr.: KRW 1.... in der Höhe von 9.771,90 DM nicht zusteht.

Die Kosten der Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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