6 S 93/02•Landgericht Bonn, 2002-07-18, 6 S 93/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 93/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-18
Aktenzeichen: 6 S 93/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0718.6S93.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.02.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen - 4 C 209/01 - abgeändert und festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger ein Rückforderungsanspruch wegen ihrer Ersatzleistung aus dem Unfallereignis vom 1.07.2000 zu Kaskoschaden-Nr.: KRW 1.... in der Höhe von 9.771,90 DM nicht zusteht.
Die Kosten der Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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