Landgericht Bonn, 2002-08-01, 6 S 408/00

6 S 408/00Kantonsgericht01.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 408/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-01

Aktenzeichen: 6 S 408/00

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0801.6S408.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. November 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 11 C 166/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 255,39 EUR (499,50 DM) sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 409,03 EUR (800,00 DM) jeweils nebst 4 % Zinsen seit dem 09. Februar 2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin 57 % und die Beklagte 43 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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