Landgericht Bonn, 2002-08-02, 1 O 443/01

1 O 443/01Kantonsgericht02.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 443/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-02

Aktenzeichen: 1 O 443/01

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0802.1O443.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) zu 7 %, die Kläger zu 2), zu jeweils 36 %, die Kläger zu 3) zu jeweils 0,5 %, die Klägerin zu 4) zu 1 %, die Klägerin zu 5) zu 6 %, der Kläger zu 6) zu 10 % und der Kläger zu 7) zu 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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