6 S 201/02•Landgericht Bonn, 2002-09-23, 6 S 201/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 201/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-23
Aktenzeichen: 6 S 201/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0923.6S201.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.06.2002 - 11 C 505/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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