Landgericht Bonn, 2002-09-23, 6 S 201/02

6 S 201/02Kantonsgericht23.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 201/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-23

Aktenzeichen: 6 S 201/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:0923.6S201.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.06.2002 - 11 C 505/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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