27 V - 42 Js 161/00 - 3/02•Landgericht Bonn, 2002-10-01, 27 V - 42 Js 161/00 - 3/02
Landgericht Bonn, 2002-10-01, 27 V - 42 Js 161/00 - 3/02
27 V - 42 Js 161/00 - 3/02Kantonsgericht01.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 V - 42 Js 161/00 - 3/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-01
Aktenzeichen: 27 V - 42 Js 161/00 - 3/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2002:1001.27V42JS161.00.3.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts Bonn als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte W3 wird wegen Umsatzsteuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Der Angeklagte D Z wird wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 20 Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Die Auslieferungshaft in den Niederlanden bzw. Italien wird jeweils im Verhältnis 1 : 1 angerechnet.
- §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 AO, 22, 23, 25 Abs. 2, 53 StGB, 13, 14, 15, 16, 18 USTG -
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