2 T 13/02•Landgericht Bonn, 2003-01-20, 2 T 13/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 T 13/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-20
Aktenzeichen: 2 T 13/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0120.2T13.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Schuldnerin vom 26.08.2002 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 20.08.2002, durch den der Antrag der Schuldnerin vom 07.08.2002 auf Erteilung der Restschuldbefreiung als unzulässig zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen,den Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung nicht wegen Fehlens eines Eigenantrags der Schuldnerin zurückzuweisen.
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