Landgericht Bonn, 2003-02-20, 14 O 106/02

14 O 106/02Kantonsgericht20.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 O 106/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-20

Aktenzeichen: 14 O 106/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0220.14O106.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EURO 25.462,34 nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 29.01.2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Sicherheitsleistung durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts bewirken.

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