15 O 135/02•Landgericht Bonn, 2003-07-17, 15 O 135/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 15 O 135/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-17
Aktenzeichen: 15 O 135/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0717.15O135.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.090,34 € nebst 5% Zinsen hieraus ab dem 22.04.2002 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 104,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 84,50 € ab dem 04.10.2001 und aus 20,45 € ab dem 22.04.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des von den Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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