10 O 200/03•Landgericht Bonn, 2003-08-04, 10 O 200/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 200/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-08-04
Aktenzeichen: 10 O 200/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0804.10O200.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
wird der Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bonn vom 30.06.03 abgeholfen - mit der Folge, dass von der Klägerin nunmehr 1.438,40 € - viertausendvierhundertundachtunddreißig und 40/100 EURO - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 05.06.2003 an die Beklagte zu zahlen sind.
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