18 O 499/02•Landgericht Bonn, 2003-08-28, 18 O 499/02
Landgericht Bonn, 2003-08-28, 18 O 499/02
18 O 499/02Kantonsgericht28.08.2003
Regest
Kein Nutzungsausfall für Trike
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 499/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-28
Aktenzeichen: 18 O 499/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0828.18O499.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: § 249 BGB
Leitsätze
Kein Nutzungsausfall für Trike
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.747,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagten habe die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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