Landgericht Bonn, 2003-08-28, 18 O 499/02

18 O 499/02Kantonsgericht28.08.2003

Regest

Kein Nutzungsausfall für Trike

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 499/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-28

Aktenzeichen: 18 O 499/02

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0828.18O499.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: § 249 BGB

Leitsätze

Kein Nutzungsausfall für Trike

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.747,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagten habe die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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