8 T 229/02•Landgericht Bonn, 2003-09-08, 8 T 229/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 T 229/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-08
Aktenzeichen: 8 T 229/02
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0908.8T229.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 06,11 .2002 - 28 II 214/02 – wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden den Antragstellerinnen auferlegt; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt
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