5 S 150/03•Landgericht Bonn, 2003-09-24, 5 S 150/03
Landgericht Bonn, 2003-09-24, 5 S 150/03
5 S 150/03Kantonsgericht24.09.2003
Regest
Bei einem Vergleich zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ist letzterer nicht um fiktive Sachverständigenkosten für die Begutachtung eines Ersatzfahrzeugs zu erhöhen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 150/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-24
Aktenzeichen: 5 S 150/03
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2003:0924.5S150.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 249 BGB, § 251 BGB
Leitsätze
Bei einem Vergleich zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ist letzterer nicht um fiktive Sachverständigenkosten für die Begutachtung eines Ersatzfahrzeugs zu erhöhen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.05.2003, 16 C 357/02, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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